Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Quinkelen EDV
I. Allgemeines – Geltungsbereich
- Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
II. Angebot – Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- In Anzeigen, Preislisten, Prospekten usw. enthaltene Angebote sind auch bzgl. der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Vor allem durch tägliche Preisschwankungen bei Dollarkursabhängiger Hardware insbesondere bei CPUs und Arbeitspeicher ist eine Preisbindung nur bedingt möglich. Eine Preisbindung unsererseits kommt erst durch die Unterschriftsbedingte Auftragserteilung des Kunden in betracht.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- u. Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies betrifft auch im Internet publizierte Inhalte von unserer eigenen Website und diese unserer Kunden.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
- Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angeboten sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
III. Preise
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Geschäftssitz“ Mönchengladbach.
- Die gesetzliche MwSt. ist in unseren Preisen nicht grundsätzlich eingeschlossen; sie wird aber spätestens am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Bei Kleinaufträgen, die eine Lieferung unsererseits verlangt und deren Warenwert einem Nettobetrag von unter 50,– Euro beinhalten, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,– Euro.
IV. Zahlungsbedingungen
- Wir liefern ausschließlich gegen Barnachnahme oder Bankeinzug.
- Soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Dem Käufer stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferbedingungen – Lieferzeit
- Die Lieferung erfolgt „ ab Geschäftssitz Mönchengladbach“, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
- Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
- Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, uns eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Wird die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erfüllt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe der vorhersehbaren Schäden stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; i. ü. ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, uns zwar gleich, ob sie bei uns, oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
VI. Versand – Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Absendung der Lieferung „ vom Lager“ auf den Käufer über. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung und auch bei Versand durch unsere eigenen Transportmittel.
- Der Käufer trägt die Gefahr für alle zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransports sowie für die Verpackung während des Hin- und Rücktransports.
- Wir der Versand der Ware ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. nachfolgend Ziffer 3-5 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
- Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
- Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
- Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten – dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abtretenden Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarung oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufer auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung vom Käufer eingezogener Beträge zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
- Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch Käufer als gefährdet erscheinen lassen, insbesondere auch im Falle der Beantragung eines gerichtlichen Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Gegen diesen Herausgabeanspruch steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, daß die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
- In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VIII. Mängelgewährleistung – Haftung
- Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis max. zur Höhe des Kaufpreises und soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
- Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt insbesondere für Serviceleistungen, welche die Softwareinstallation betreffen. Da eine event. Unsachgemäße Bedienung der Software die Funktion erheblich beeinträchtigen kann aber diese Beeinträchtigung in keinster Weise mit der gelieferten Ware bzw Hardware in Zusammenhang gebracht werden kann, ist eine längerfristige Gewährleistung nicht möglich. Lediglich eine Funktionsgarantie für die erbrachte Serviceleistung bzw Softwareinstallation ist gegeben und wird mit der Unterschrift des Kunden bzw Käufers bestätigt.
- Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. $$ 463, 480 Abs. II BGB geltend macht. Doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Über den Rahmen der in den vorstehenden Ziffern 4 u. 5 vorgesehenen Haftung ist unsere Ersatzpflicht, soweit gesetzlich, ausgeschlossen.
- Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Komponenten, die einem normalen Verschleiß zugrunde liegen.
z.B. Displays, Laufwerke, Lüfter, ect. - Ein Rückgaberecht der vom Käufer erworbenen Ware ist nicht möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Artikel speziell auf Wunsch des Kunden angefertigt, zusammengebaut bzw. bestellt wurden. Jedwede andere Begründung des Käufers unsererseits die Ware zurückzunehmen, sei es durch eine Fehlentscheidung des Käufers oder aber Unkenntnis im Umgang mit der gelieferten Ware ist nicht gegeben. Dies gilt auch bei Erwerb bestimmter Artikel, die einer fachgerechten Handhabung bzw. eines fachgerechten Einbaus bedürfen. Der Käufer wird unsererseits auf die korrekte Handhabung hingewiesen. Entsteht ein Schaden der auf eine unsachgemäße Behandlung bzw. Handhabung zurückzuführen ist, erlischt in diesem Moment die Gewährleistung unsererseits bzw. des Herstellers.
- Wir verpflichten uns gegenüber dem Kunden bei bestimmten Artikeln bzw. auf Wunsch des Kunden die zu erwerbende Kaufsache in vollem Umfang auf korrekte Funktion zu überprüfen bzw. dies zu bescheinigen. Eine nach der Lieferung ungerechtfertigte Reklamation die eine Überprüfung der Kaufsache mit sich zieht, wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Aufwand sowie der aktuellen Servicepreisliste.
- Dem Käufer / Kunden obliegt die volle Verantwortung seiner auf Datenträgern gespeicherter Daten. Bei jeglichen Servicearbeiten sind wir zwar bemüht, alle verfügbaren Daten zu schützen bzw. zu sichern, doch bei einem etwaigen Datenverlust kann man in keinster Weise Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen. Laut dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde allein dafür verantwortlich, seine Daten vor Servicearbeiten entsprechend zu sichern.
IX. Reparatur- und Servicebedingungen
§ 1. Erteilung eines Service- oder Reparaturauftrages
Absatz 1.
Die Erteilung eines Service- oder Reparaturauftrages erfolgt gemäß den hier angegebenen Reparatur- und Servicebedingungen, sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Quinkelen EDV die mit der Unterschrift bei Auftragserteilung und/oder Ausführung im vollen Umfang anerkannt werden.
Absatz 2.
Über die Gefahr eines totalen Datenverlustes bei Servicearbeiten bin ich mir im Klaren und versichere mit meiner geleisteten Unterschrift bei Auftragserteilung und/oder Ausführung, meine gesamten Daten im Vorfeld gesichert zu haben.
Absatz 3.
Quinkelen EDV übernimmt keinerlei Haftung für Daten, Software, Firmware, Betriebssysteme oder sonstige Anwendungen auf meinem Datenspeicher.
Absatz 4.
Die Sicherung der Daten auf den uns zur Verfügung gestellten Datenträgern liegt immer und im vollen Umfang in der Verantwortung des Kunden. Zudem werden, wenn dies der Reparaturprozess verlangt und ohne dass hierfür ein schriftlicher Auftrag erteilt wurde, jegliche Daten auf den Datenspeichern gelöscht.
Absatz 5.
Dies trifft immer und im Besonderen dann zu, wenn es sich um einen Schädlingsbefall ( Virus, Wurm, ect. ) handelt aber auch, wenn sich das Betriebssystem nicht mehr starten und/oder zum Teil oder gänzlich nicht mehr bedienen lässt, unabhängig der Fehlerursache.
§ 2. Garantie- und Gewährleistungsreparaturen
Bei Ausführung von Garantie- und Gewährleistungsreparaturen, die keinen solchen darstellt, z.B. weil Mängel bestehen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung verursacht wurden, sind wir berechtig, durch die Reklamation entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 3. Datenschutz
Absatz 1.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten EDV-technisch erfasst und verarbeitet sowie an Dritte weitergeleitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Serviceauftrags erforderlich ist.
Absatz 2.
Des Weiteren bin ich damit Einverstanden, dass jegliche, insbesondere personenbezogene Daten die sich auf den Datenspeichern befinden, unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Reparatur von Quinkelen EDV verwaltet und wenn erforderlich an den Hersteller übersendet werden. Im Falle eines reparaturbedingten Austauschs der Datenspeicher wird Quinkelen EDV oder der beauftragte Hersteller eine nachhaltige Löschung der Daten auf dem ausgetauschten Datenträger vornehmen. Dies geschieht i.d.R. 14 Tage nach Durchführung der Reparatur.
X. Erfüllungsort – Gerichtsstand
- Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist – soweit nichts anderes vereinbart – Mönchengladbach.
- Gerichtsstand – auch im Wechsel- u. Scheckprozeß – ist das für unseren Geschäftssitz Mönchengladbach zuständige Gericht; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
XI. Schlußbestimmungen
- Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird abgedungen.
- Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der BRD übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Lieferung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
- Sollten vorstehende AGB teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Mönchengladbach am 29.09.2000
Überarbeit am 01.12.2009
Ergänzt am 01.10.2011
Ergänzt am 02.01.2024
Quinkelen EDV e.K.
Ferdi Quinkelen
Amtsgericht Mönchengladbach HRA Nr. 3617